Die Sterillagerfähigkeit hängt von Verpackungstyp, Lagerbedingungen und Herstellerempfehlungen ab. Die Schweiz hat keine kodifizierte Aufbewahrungsfrist in der MePV; die GPA 2022 und das KIGAP empfehlen die Ausrichtung an SN EN 868 (Verpackung) und SN EN ISO 11607 (Verpackungsvalidierung). Jede sterilisierte Verpackung muss datiert, mit Chargennummer versehen und mit einem nach Verpackungstyp berechneten Verfallsdatum gekennzeichnet sein. Für prionrelevante Eingriffe gilt der Zyklus 134°C / 18 Minuten gemäss CJKV (SR 818.101.21).
Das Verfallsdatum der Sterilisation ist der Zeitraum, in dem ein verpacktes und sterilisiertes Instrument als steril gilt — vorausgesetzt, die Verpackung bleibt unversehrt und die Lagerbedingungen sind korrekt. Nach Ablauf dieses Datums muss das Instrument erneut aufbereitet werden (neu verpacken und erneut sterilisieren), auch wenn der Beutel augenscheinlich intakt ist.
Die Schweiz hat keine kodifizierte Aufbewahrungsfrist in der MePV; die GPA 2022 und das KIGAP empfehlen die Ausrichtung an SN EN 868 (Verpackung) und SN EN ISO 11607 (Verpackungsvalidierung). Sterilgut muss datiert, mit Chargennummer versehen, trocken und staubgeschützt gelagert werden. Die SSO Qualitätsleitlinien zur Praxishygiene (2018) und das KIGAP geben Orientierungswerte vor, die bei kantonsärztlichen Überprüfungen als Referenz herangezogen werden.
Einfacher Klarsichtbeutel (Papier/Folie, heissgesiegelt): 1 bis 2 Monate unter Standardbedingungen. Dies ist das gängigste Format in zahnärztlichen Praxen und Tattoostudios. Die Siegelnaht muss durchgehend und faltenfrei sein — eine fehlerhafte Versiegelung macht die Sterilität ab dem ersten Tag ungültig.
Doppelverpackung (Beutel in Beutel): 2 bis 6 Monate. Geeignet für Instrumente, die längere Zeit gelagert werden oder unter weniger kontrollierten Bedingungen aufbewahrt werden. Die äussere Verpackung darf nur im Reinbereich geöffnet werden.
Wiederverwendbarer Sterilisationscontainer mit Filter: bis zu 6 Monate, sofern die Filter intakt sind und der Container dicht schliesst. Filter müssen gemäss Herstellerangaben ausgetauscht werden.
Verpackung in Medizinqualität mit Integritätsindikator: bis zu 12 Monate gemäss Herstellerangaben. Diese Verpackungen sind in Spitälern üblicher als in Praxen. Für prionrelevante Eingriffe gilt unabhängig vom Verpackungstyp der Zyklus 134 °C / 18 Minuten gemäss CJKV (SR 818.101.21).
Sterilisierte Instrumente müssen in einem sauberen, trockenen, geschlossenen Raum gelagert werden, geschützt vor Staub, direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit. Die Raumtemperatur sollte 25 °C nicht überschreiten, die relative Luftfeuchtigkeit unter 60 % liegen. Beutel dürfen nicht unter Gewicht gestapelt oder in offenen, dem Personenverkehr ausgesetzten Schubladen aufbewahrt werden.
Das FIFO-Prinzip (first in, first out) ist entscheidend: Die ältesten Beutel werden zuerst verwendet. SecuSteri berechnet das Verfallsdatum jedes Beutels automatisch auf Grundlage des Sterilisationsdatums und des konfigurierten Verpackungstyps und erstellt Etiketten mit gut sichtbarem Datum.
Jeder sterilisierte Beutel oder Container muss mindestens folgende Angaben tragen: Sterilisationsdatum, Verfallsdatum, Chargennummer des Autoklavenzyklus, Identifikation des Inhalts und einen Prozessindikator (Autoklavenband oder Chemointegrator). Art. 72 MePV verlangt die Rekonstruierbarkeit der Sterilisationsdaten; die GPA 2022 und das KIGAP fordern eine lückenlose Rückverfolgbarkeit — vom Instrument bis zum Patienten.
In Tattoo-, Piercing- und Permanent-Make-up-Studios verlangt die EDI-Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.41), dass die Kundin oder der Kunde überprüfen kann, ob das Instrument steril ist und innerhalb des Verfallsdatums liegt. Der Beutel wird vor der Kundin oder dem Kunden geöffnet — und die Chargennummer wird in der Behandlungsdokumentation erfasst, zusammen mit den Chargennummern der verwendeten Farben (REACH Anhang XVII Eintrag 75 in der Schweiz verbindlich seit 1.2.2025).
Ein Instrument, dessen Verfallsdatum überschritten ist, ist nicht zwingend kontaminiert, kann aber nicht mehr mit Sicherheit als steril gelten. Das Vorgehen ist klar: Instrument aus dem Beutel entnehmen, Zustand prüfen, in einen neuen Beutel verpacken und einen neuen Autoklavenzyklus durchführen. Der abgelaufene Beutel wird als normaler Abfall entsorgt (kein medizinischer Sonderabfall, da das Instrument nicht verwendet wurde).
Die Verwendung eines Instruments mit abgelaufenem Verfallsdatum stellt einen Verstoss gegen das Aufbereitungsprotokoll dar. Bei einer kantonsärztlichen Überprüfung gehört das Vorhandensein abgelaufener Beutel im aktiven Lagerbereich zu den häufigsten Beanstandungen. Für zahnärztliche Praxen können Disziplinarverfahren der SSO und die Suspendierung oder der Entzug der kantonalen Berufsausübungsbewilligung durch die Kantonale Gesundheitsdirektion folgen; für Tattoo-, Piercing- und Permanent-Make-up-Studios drohen Verwarnungen, Bussen und — in Genf und Neuenburg — die Suspendierung der kantonalen Bewilligung.
Weitere Informationen zu den Kontrollen, die die Wirksamkeit der Sterilisation überprüfen, finden Sie in unserem Leitfaden zu biologischen Kontrollen.
Überprüfen Sie jeden Compliance-Punkt vor der Inspektion. Laden Sie das PDF sofort herunter — keine E-Mail erforderlich.