Rückverfolgbarkeitsleitfaden für Tattoostudios in Österreich

Tattoostudios in Österreich werden federal-uniform durch ARPTV (BGBl. II Nr. 141/2003) und ARFKMV (BGBl. II Nr. 262/2008) reguliert. Der jährliche Unbedenklichkeitsnachweis durch eine von Akkreditierung Austria akkreditierte Stelle (§ 4 ARFKMV) ist die zentrale Compliance-Pflicht — die Nichtvorlage kann zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre (§ 5 ARPTV). Dieser Leitfaden beschreibt jeden Schritt, vom Instrumentenempfang bis zur Archivierung — für ein Studio, das bei jeder UbN-Überprüfung bereit ist.

Schritt 1: Annahme und Sortierung der Instrumente

Nach jeder Sitzung werden wiederverwendbare Instrumente (Tubes, Grips, Zangen) sofort in ein Vorreinigungs-Bad mit enzymatischer oder reinigungs-desinfizierender Lösung gelegt. Einmalartikel (Nadeln, Düsen, Farbnäpfe) werden gemäß Anlage 1 ARFKMV im Abwurfbehälter für kontaminierte Abfälle entsorgt. Beide Kategorien dürfen niemals vermischt werden. Die sofortige Trennung schützt das Personal bei der weiteren Handhabung und verhindert Kreuzkontamination.

Schritt 2: Reinigung und Verpackung

Nach der Vordesinfektion (Einwirkdauer je nach Produkt, in der Regel 15-30 Minuten) werden die Instrumente mit sauberem Wasser abgespült, vollständig getrocknet und in Sterilisationsbeutel (heißsiegelfähige Papier-/Kunststoffbeutel) verpackt. Jeder Beutel wird thermisch versiegelt und mit einem Prozessindikator (Autoklavenband) versehen. Entscheidend ist, dass die Instrumente vor dem Verpacken vollständig trocken sind — Restfeuchtigkeit beeinträchtigt die Integrität des Beutels und die Wirksamkeit der Sterilisation.

Schritt 3: Autoklavenzyklus

Die Beutel werden gemäß den Beladungsanweisungen des Herstellers in den Autoklaven eingelegt (nicht überladen, keine Beutel stapeln). Der empfohlene Zyklus ist 121 °C / 15 min ODER 134 °C / 3 min mit gesättigtem Dampf (ursprüngliche Anlage zur ARPTV BGBl. II Nr. 141/2003). Der Autoklav erstellt nach Abschluss des Zyklus einen Bericht — dieser Bericht ist der Nachweis, dass die Sterilisationsparameter erreicht wurden. Die federal-uniforme ARFKMV verlangt einen normgerechten Sterilisator, in der Praxis Klasse B nach ÖNORM EN 13060:2025-10-15. Die ÖNORM EN 17169:2020 ("Tätowieren — Sichere und hygienische Praxis") beschreibt die entsprechenden Anforderungen für Tätowierstudios.

Vor der ersten Charge des Tages wird ein Bowie-Dick- oder Helix-Test durchgeführt, um die Dampfdurchdringung zu überprüfen.

Schritt 4: Etikettierung und Verfallsdatum

Nach dem Zyklus erhält jeder Beutel ein Rückverfolgungsetikett mit folgenden Angaben: Zyklusnummer, Sterilisationsdatum, Verfallsdatum (in der Regel 1-2 Monate bei einem einfachen Beutel) und Identifikation des Inhalts. Mit einer Rückverfolgungssoftware wie SecuSteri enthält das Etikett einen QR-Code, der den Beutel direkt mit dem Autoklavenbericht verknüpft.

Der Beutel wird vor dem Kunden geöffnet, um nachzuweisen, dass das Instrument sterilisiert und innerhalb des Verfallsdatums ist. Dies ist besonders im Tätowier- und Piercingbereich wichtig, wo das Vertrauen des Kunden von der Transparenz des Prozesses abhängt.

Schritt 5: Lagerung

Sterilisierte Beutel werden in einem sauberen, trockenen, geschlossenen und staubgeschützten Raum gelagert. Das FIFO-Prinzip (First In, First Out) gilt: Die ältesten Beutel werden zuerst verwendet. Der Lagerbereich muss vom Arbeitsbereich getrennt sein — Anlage 1 ARFKMV fordert eine klare Trennung zwischen dem unreinen Bereich (Vordesinfektion), dem reinen Bereich (Verpackung und Autoklav) und dem Sterilgut-Lager. Der Eingriffsraum muss ausschließlich für Tätowierungen genutzt werden, getrennt vom Empfangs- und Aufenthaltsbereich.

Schritt 6: Aufzeichnung und Archivierung

Jeder Zyklus wird mit folgenden Daten erfasst: Datum, Uhrzeit, Zyklusnummer, Parameter (Temperatur, Druck, Dauer), Ergebnis (konform/nicht konform), Identifikation des Bedieners. Der Autoklavenbericht wird aufbewahrt (in Papierform oder digital). Gemäß § 5 ARPTV müssen die Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden — eine deutlich längere Frist als in vielen anderen Ländern. Der Hygieneplan muss die Dokumentationspflichten klar definieren.

Darüber hinaus muss jede Tätowier- oder Piercingsitzung dokumentiert werden: Kundendaten (Name, Ausweisdokument, unterschriebene Aufklärung und Einwilligung gemäß ARPTV, Altersnachweis nach § 2 ARPTV), Beschreibung der durchgeführten Arbeit, verwendete Instrumente (mit Bezug zum Sterilisationszyklus), verwendete Farben oder Produkte (Chargennummer, Hersteller, Konformität mit EU REACH-Verordnung 1907/2006 Anhang XVII Eintrag 75 — Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 verboten seit 4. Jänner 2023) sowie etwaige Vorkommnisse. Die Hepatitis-B-Impfung der Tätowiererin oder des Tätowierers ist gemäß Anlage 1 ARFKMV verpflichtend.

Regulatorische Landschaft: 9 Bundesländer, ein bundeseinheitlicher Rahmen

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine Bundesland-spezifischen Hygieneverordnungen für Tätowieren, Piercen und Permanent Make-up. Auf Bundesebene gelten federal-uniform die ARPTV (Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren, BGBl. II Nr. 141/2003 idgF) und die ARFKMV (Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage, BGBl. II Nr. 262/2008 idgF). § 1 Abs. 2 ARPTV legt explizit fest: "Zum Tätowieren zählt auch das Anbringen von Permanent-Make-Up." — PMU unterliegt damit demselben Rahmen.

Die zentrale Compliance-Pflicht ist der jährliche Unbedenklichkeitsnachweis (UbN) gemäß § 4 ARFKMV: Ein nicht älter als 12 Monate alter Nachweis durch eine von Akkreditierung Austria akkreditierte Stelle (z. B. HygCen Austria, WHU GmbH) muss der Behörde gegenüber jederzeit vorgelegt werden können. Die Nichtvorlage des UbN ist strafbar und kann zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen. Für Piercer kommt hinzu: Piercen ist ein reglementiertes Gewerbe gemäß § 94 Z 42 GewO 1994 — der Befähigungsnachweis ist Voraussetzung für die Gewerbeberechtigung. Für Tätowierer, die auf Conventions oder Gastspots arbeiten, gilt der gleiche bundesweite Rahmen — ein digitales, portables Register wie SecuSteri ermöglicht es, die Einhaltung der Vorschriften bei jeder Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde nachzuweisen.

Häufige Fehler

Die Dokumentation nicht sofort nach dem Zyklus ausfüllen (Vergessen). Kein Verfallsdatum auf dem Beutel anbringen. Beutel in einer offenen oder feuchtigkeitsexponierten Schublade lagern. Den täglichen Bowie-Dick-Test nicht durchführen. Autoklavenberichte nicht aufbewahren. Einen Beutel verwenden, dessen Verfallsdatum abgelaufen ist, ohne ihn erneut aufzubereiten. Farben nicht mit Chargennummer und REACH-Konformität dokumentieren. Keine Aufklärung und Einwilligung des Kunden vor jeder Sitzung einholen. Den Termin für den nächsten jährlichen Unbedenklichkeitsnachweis nicht im Hygieneplan vermerken.

Weiterführende Ressourcen

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