Biologische Autoklavkontrollen in Österreich: Häufigkeit und Pflichten

Die ÖGSV-Leitlinie 11 (2024) und die ÖNORM EN 13060:2025-10-15 definieren die Anforderungen an Routineprüfungen von Sterilisatoren in Österreich. Tägliche Bowie-Dick-/Helixtests, regelmäßige biologische Kontrollen mit Sporenpäckchen (Geobacillus stearothermophilus) und chargenweise Dokumentation sind vorgeschrieben. Dieser Leitfaden beschreibt die verschiedenen Kontrollarten, ihre Häufigkeit und die Dokumentationspflichten nach österreichischem Recht.

Die drei Kontrollebenen der Sterilisation

Die Sterilisationskontrolle erfolgt auf drei sich ergänzenden Ebenen. Die physikalischen Indikatoren sind die vom Autoklav angezeigten Parameter (Temperatur, Druck, Dauer) — sie bestätigen, dass der Zyklus gemäß dem gewählten Programm abgelaufen ist. Die chemischen Indikatoren (Autoklavband, chemische Integratoren) ändern ihre Farbe bei Exposition gegenüber Sterilisationsbedingungen. Die biologischen Indikatoren (Sporentests) sind die zuverlässigsten: Sie bestätigen, dass die widerstandsfähigsten Mikroorganismen zerstört wurden.

In Österreich definieren die ÖGSV-Leitlinie 11 (2024) und die ÖNORM EN 13060:2025-10-15 die dreifache Validierung (physikalisch, chemisch und biologisch) als Standard für die Aufbereitung. Zahnärztliche Ordinationen unterliegen seit 1. Mai 2025 zusätzlich der ÖZÄK-Hygieneverordnung 2025, die Routineprüfungen ausdrücklich vorschreibt. Tattoo-, Piercing- und Permanent-Make-up-Betriebe müssen im Rahmen des jährlichen Unbedenklichkeitsnachweises gemäß § 4 ARFKMV nachweisen, dass sie über ein dokumentiertes und regelmäßiges Kontrollsystem verfügen.

Bowie-Dick-Test / Helixtest

Der Bowie-Dick-Test (für Autoklaven mit Vorvakuum) oder der Helixtest (für Hohlkörperbeladungen) prüft die Dampfdurchdringung in der Charge. Er muss täglich vor der ersten Charge des Tages in einem leeren Autoklav durchgeführt werden (ÖGSV-Leitlinie 11). Die ÖNORM EN 13060:2025-10-15 schreibt diesen Test als Anforderung für Autoklaven der Klasse B und Klasse S mit Vorvakuumzyklus vor.

Ein fehlgeschlagener Bowie-Dick-Test weist auf ein Dampfdurchdringungsproblem hin — es kann sich um eine Undichtigkeit, ein Problem mit der Vakuumpumpe oder eine verschlissene Dichtung handeln. Der Autoklav darf erst nach Behebung des Problems wieder verwendet werden. Das Testergebnis muss in der Chargendokumentation festgehalten werden.

Vakuumlecktest und Dichtigkeitsprüfung

Der Vakuumlecktest prüft, ob der Autoklav das erforderliche Vakuum während der Vorvakuumphase des Zyklus hält. Eine Undichtigkeit beeinträchtigt die Dampfdurchdringung — Instrumente im Zentrum der Charge könnten nicht sterilisiert sein. Dieser Test wird wöchentlich empfohlen und ist nach jeder Wartung am Vakuumsystem obligatorisch.

Die Türdichtung sollte ebenfalls regelmäßig überprüft werden. Eine verschlissene oder beschädigte Dichtung verursacht Dampflecks, fehlgeschlagene Zyklen und vorzeitigen Verschleiß der Vakuumpumpe. SecuSteri ermöglicht die direkte Erfassung aller Kontrollergebnisse (Vakuumtest, Dichtigkeitsprüfung, Bowie-Dick, Helix, biologische Indikatoren) im digitalen Register, verknüpft mit dem jeweiligen Tag und Autoklav.

Biologische Indikatoren (Sporentests)

Biologische Indikatoren enthalten Sporen von Geobacillus stearothermophilus, dem widerstandsfähigsten Mikroorganismus gegenüber gesättigtem Dampf. Wenn der Sterilisationszyklus diese Sporen zerstört, wird er jeden anderen Mikroorganismus zerstören. Sie sind der definitive Nachweis, dass die Sterilisation wirksam war.

Die empfohlene Frequenz: wöchentlich als bewährte Vorgehensweise, nach jeder Neuinstallation oder Reparatur des Autoklavs, sowie bei jedem Zweifel am Funktionieren des Geräts. Die ÖGSV-Leitlinie 11 (2024) betont die Bedeutung qualifizierten Personals (Sachkenntnisnachweis gemäß MPBV) für die korrekte Durchführung und Bewertung biologischer Kontrollen. Nach einem fehlgeschlagenen biologischen Test muss der Autoklav außer Betrieb genommen werden, bis die Ursache identifiziert und behoben ist.

Chemische Indikatoren (Band, Integratoren)

Das Autoklavband (Indikator der Klasse 1) wird auf jeder Verpackung angebracht. Es garantiert keine Sterilisation — es zeigt lediglich an, dass die Verpackung den Autoklav durchlaufen hat. Chemische Integratoren (Klasse 4, 5 oder 6) bieten eine gründlichere Überprüfung, da sie die Exposition gegenüber Temperatur, Druck und Zeit gleichzeitig messen.

Der chemische Integrator der Klasse 6 ist der zuverlässigste chemische Indikator: Er ändert seine Farbe erst, wenn alle kritischen Zyklusparameter erreicht wurden. In zahnärztlichen Ordinationen mit hohem Instrumentenaufkommen ist die Verwendung von Integratoren der Klasse 5 oder 6 in jeder Charge eine empfohlene Vorgehensweise gemäß der ÖGSV-Leitlinie 11 (2024).

Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der Kontrollen

Jede biologische und physikalisch-chemische Kontrolle muss dokumentiert werden: Datum, Art des Tests, Ergebnis (konform/nicht konform), gegebenenfalls Korrekturmaßnahme. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Chargendokumentation. Für zahnärztliche Ordinationen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren (§ 6 Abs. 3 ÖZÄK-Hygieneverordnung 2025); für Tattoo-, Piercing- und PMU-Betriebe gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 5 ARPTV). Bei Ordinationsüberprüfungen durch die Bezirksverwaltungsbehörde müssen alle Aufzeichnungen sofort vorgelegt werden können.

Die digitale Rückverfolgbarkeit ermöglicht die automatische Archivierung der Kontrollergebnisse und deren Verknüpfung mit den entsprechenden Sterilisationszyklen — das Risiko von Verlust oder Vergessen wird eliminiert. Weitere Informationen zur Verfallsdatumsberechnung sterilisierter Instrumente finden Sie in dem Leitfaden zum Verfallsdatum.

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Für einen vollständigen Zeitplan täglicher, wöchentlicher, monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Autoklav-Wartungsaufgaben, lesen Sie unsere Autoklav-Wartungsanleitung.